Richtlinien bezüglich Vertraulichkeit und geschützten Informationen

Die Richtlinien von SGS Beta gewährleisten, dass keine Informationen an jegliche dritte Personen mit Ausnahme des Antragssteller, ihren Repräsentanten und dem Rechtsträger, der für die Analyse bezahlt (wenn diese Person eine andere ist als der Antragsteller) weitergeleitet werden, ausgenommen es wird durch die Bundeanstalt oder den Staat angefordert.

Falls mehrere Parteien Zutgriff auf die Ergebnisse erhalten sollen, muss der Antragsteller die Namen der autorisierten Personen, die die Resultate erhalten sollen bereitstellen.

SGS Beta erachtet alle Resultate als Eigentum des Antragstellers/ Rechtsträgers.